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Band I · Lohn & Gehalt

Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung in München auslagern

RIFA-Treuhand München ist eine Steuerkanzlei im Münchner Lehel und rechnet Löhne und Gehälter für Arbeitgeber ab, mit DATEV und einer festen Ansprechperson. Die Lohnbuchhaltung, also Lohn- und Gehaltsabrechnung, Meldungen und Bescheinigungen, läuft bei RIFA mit DATEV LODAS. Sie geben die monatliche Arbeit ab, die Entscheidungen über Gehälter und Verträge bleiben bei Ihnen.

Arbeitsplatz in der Kanzlei RIFA mit Sideboard und Gemälden an der Wand

Übernimmt RIFA die komplette Lohnabrechnung für mein Unternehmen?

RIFA übernimmt die komplette Lohnabrechnung für Arbeitgeber, wenn Zahl der Mitarbeitenden und Besonderheiten wie Zuschläge zu uns passen. Dazu gehören die Stammdaten, die monatliche Gehaltsabrechnung, die Meldungen an Krankenkassen und Finanzamt und die Bescheinigungen für Ihre Mitarbeitenden. Sie haben dafür eine feste Ansprechperson. Ob wir übernehmen, klären wir nach Ihrer Anfrage.

Lohnabrechnung selbst machen oder auslagern: Was ist sinnvoller?

Eine Lohnabrechnung brauchen Sie ab dem ersten Mitarbeitenden, auch für einen Minijob, und jeden Monat gehören Meldungen an Krankenkasse und Finanzamt dazu. Selbst abrechnen kann gut gehen, wenn Sie wenige Mitarbeitende ohne Zuschläge haben und jemand im Betrieb die Regeln kennt.

Heikel wird es, wenn genau eine Person die Abrechnung beherrscht. Ist sie im Urlaub oder krank, wartet der Zahltag trotzdem nicht. Dann lohnt der Blick auf ein externes Lohnbüro oder auf eine Steuerkanzlei, bei der Lohn, Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss zusammenliegen.

Ist die eine Person, die die Abrechnung beherrscht, im Urlaub oder krank, wartet der Zahltag trotzdem nicht.
Ablauf

Wie läuft die Abrechnung jeden Monat?

  1. Zu Beginn, einmalig

    Einrichtung

    Zu Beginn legen wir die Stammdaten und Lohnarten an, dazu betriebliche Altersvorsorge, Direktversicherungen und andere Sonderleistungen Ihrer Mitarbeitenden.

  2. Jeden Monat

    Änderungen melden

    Sie schicken uns jeden Monat Eintritte, Austritte, Stunden und Prämien. Den Stichtag und den Weg dafür vereinbaren wir zu Beginn mit Ihnen.

  3. Jeden Monat

    Abrechnung

    Wir erstellen die Lohn- und Gehaltsabrechnungen, mit Zuschlägen und Überstunden, mit Urlaub und Krankheit, Mutterschutz und Elternzeit.

  4. Jeden Monat

    Meldungen

    An- und Abmeldungen und die übrigen Meldungen gehen an die Sozialversicherung. Die Lohnsteueranmeldung übermitteln wir an das Finanzamt.

  5. Jeden Monat

    Bescheinigungen

    Bescheinigungen für Krankenkassen, Arbeitsagentur oder Rentenversicherung stellen wir aus, wenn sie anfallen, ebenso Verdienstbescheinigungen für Ihre Mitarbeitenden.

Mitarbeiterin bei der Lohnabrechnung am hellen Arbeitsplatz

Was muss ich als Arbeitgeber jeden Monat liefern?

Ihr Teil
  • Eintritte, Austritte und Änderungen bei Ihren Mitarbeitenden, etwa beim Gehalt
  • Arbeitszeiten, Urlaub und Krankheitstage, soweit sie die Abrechnung betreffen
  • Prämien, Zuschläge und Sonderzahlungen des laufenden Monats
  • Ihre Freigabe der Daten, bevor wir die Abrechnung erstellen
DATEV

Rechnet RIFA die Lohnbuchhaltung mit DATEV ab, auch außerhalb Münchens?

RIFA ist DATEV-Mitglied und rechnet die Löhne mit DATEV LODAS ab. Liegt Ihre Finanzbuchhaltung ebenfalls bei uns, gehen die Lohndaten ohne Umweg in die Buchhaltung. Arbeiten Sie mit einer eigenen Zeiterfassung, prüfen wir, ob sie sich über eine Schnittstelle anbinden lässt.

Ihr Betrieb muss dafür nicht in München sitzen. Die Daten kommen digital, und unsere Mandanten kommen aus Augsburg genauso wie aus Traunstein, aus Nürnberg oder aus Garmisch-Partenkirchen.

Passt RIFA zu Ihrem Betrieb?

Passt zu uns, wenn …

  • Sie die monatliche Abrechnung abgeben und eine feste Ansprechperson haben möchten.
  • Sie Änderungen bis zum vereinbarten Stichtag liefern, auch in der Urlaubszeit.
  • in Ihrem Betrieb nur eine Person die Abrechnung kennt und niemand vertreten kann.

Passt weniger, wenn …

  • Änderungen bei Ihnen meist erst nach mehreren Erinnerungen zusammenkommen.
  • Sie die Abrechnung bewusst im eigenen Haus behalten wollen.
  • bei Ihnen niemand die Daten des Monats prüft und freigibt.

Häufige Fragen

Wir wollen mitten im Jahr mit der Lohnabrechnung wechseln. Geht das?

Für einen Wechsel im laufenden Jahr brauchen wir die Abrechnungsdaten der Vormonate, damit Jahreswerte und Meldungen stimmen. Diese Daten stimmen wir mit Ihrem bisherigen Lohnbüro oder Steuerberater ab. Nennen Sie uns in der Anfrage den Monat, ab dem wir übernehmen sollen. Dann sagen wir Ihnen, wie viel Vorlauf wir brauchen.

Rechnen Sie auch Minijobs und Aushilfen ab?

Minijobs und Aushilfen brauchen ebenfalls eine Abrechnung und eigene Meldungen. Gerade hier gibt es Grenzen, die sich leicht übersehen lassen, etwa wenn ein Minijob die Verdienstgrenze überschreitet. Übernehmen wir Ihre Lohnabrechnung, rechnen wir Minijobs zusammen mit Ihren übrigen Mitarbeitenden ab. Bei Vereinen kommen häufig Ehrenamtspauschalen dazu.

Bekommen meine Mitarbeitenden ihre Abrechnung digital?

Wir rechnen mit DATEV ab, damit lassen sich Lohn- und Gehaltsabrechnungen auch digital bereitstellen. Bescheinigungen wie Verdienstbescheinigungen stellen wir ebenfalls aus.

Diese Antworten sind allgemeine Informationen, Stand Oktober 2026. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

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Wir rechnen Löhne und Gehälter für Arbeitgeber ab, einschließlich der Meldungen an Krankenkassen und Finanzamt. Für Fragen zur Abrechnung haben Sie eine feste Ansprechperson.

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